Artikel 11 und Artikel 13 der Urheberrechtsreform könnten auch Schachportale treffen

Update 15.04.2019: Der EU-Rat hat die EU-Urheberrechtsreform nun endgültig beschlossen. Es gab Gegenstimmen von Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen und Schweden und Enthaltungen von Belgien, Estland und Slowenien. Da die Bundesregierung sich trotz breiter Kritik der Öffentlichkeit dafür entschied reichte es nicht für eine Sperrminorität aus. Obwohl sich die Bundesregierung gegen Upload-Filter ausgesprochen hat, nutzt dies wenig, wenn die restlichen EU-Länder diese in ihren nationalen Gesetzen fordern. Dann wird sich auch Deutschland daran halten müssen.

Update 03.04.2019: Große Streamingplattformen fürchten dieser Datenmenge und Kontrolle nicht gewachsen zu sein und erwägen den Ausschluss der EU (Twitch erwägt Ausschluss der EU). Für viele Features diverser Social Media Plattformen wie Facebook, Twitter, WhatsApp und Co. wird dies zu ähnlichen Konsequenzen führen. Für letztere ist auch eine vollständige Überwachung durch Aufhebung der Verschlüsselung geplant (WhatsApp erhält Bundestrojaner). Nicht einmal wurde die Richtlinie in ein nationales Gesetz gegossen, wird sie schon vom Staat zur Zensur missbraucht (Staatliche durch Steuergelder finanzierte Gutachten bleiben unter Verschluss). Wenn sich professionelle Streaming-Dienste wie Twitch nicht an dieses Thema heran trauen wird es bald auch keine Live Übertragungen von Großmeister Turnieren mehr geben, da unvorhersehbar ist, ob jemand ein urheberrechtlich geschütztes Poster in die Kamera hält.

Update 26.03.2019: Das EU-Parlament hat die gefürchtete Richtlinie samt Artikel 11, 12 und 13 „as is“ ohne Akzeptanz und Gehör für Änderungsanträge durchgewunken. Außerdem ist ein weiterer Terrorfilter geplant, bei dem Betreiber zu jeder Zeit sicherstellen müssen (terroristische oder) antipolitische Inhalte innerhalb von genau einer Stunde – ob im Urlaub, im Funkloch oder Nachts um 3 Uhr – zu entfernen! Eine Schande für die EU! #gehtWählen 26.5. ist der neue trendige Hashtag.

Was bisher geschah: Eigentlich war unsererseits kein Beitrag bezüglich der geplanten Urheberrechtsreform der EU geplant, doch diese könnte auch uns Schachfreunde treffen [1]! Durch große Demonstrationen (am 23.03.2019 werden die größten erwartet) in Städten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Stuttgart und vielen weiteren protestieren Bürger vermehrt gegen die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13 über die in der Plenarsitzung am 25.-28.03.2019 entschieden werden soll.

Ihr habt nun die Gelegenheit euch im Folgenden darüber zu informieren und seid anschließend dazu eingeladen über die Auswirkungen auf das Schachspiel und andere Internet-Foren nachzudenken. Dürfen wir unsere Leser dann zum Beispiel keine kompletten Partien mehr vorstellen lassen, weil wir die Rechte nicht überprüfen können und es sich um geschützte Strategien und Werke aus Sonderheften handeln könnte? Kommentare und andere Möglichkeiten, über die Besucher Inhalte veröffentlichen können, werden erheblich eingeschränkt werden müssen.

Die Gründe für Veränderungen

Die besagten Artikel haben ein großes Potential das Internet, wie wir es kennen, grundlegend zu verändern. In dem bereits Monate andauernden Streit geht es im wesentlichen um den Schutz der Künstler und eine faire Monetarisierung. Es soll vermieden werden, dass unrechtmäßige Kopien der geschützten Werke beliebig verbreitet werden und der Schuldige unauffindbar bleibt. Um dies zu bewerkstelligen versucht man das Rechtesystem aus der Realität auf die digitale Welt zu übertragen und auszuweiten. Was zunächst nach einer sinnvollen Idee klingt hat leider problematische Schattenseiten. Der gesunde Menschenverstand sollte einem bereits verraten haben, dass es zu einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit führen wird [2].

Links im Video: Pledge2019.eu, SaveYourInternet.eu

Was regelt Artikel 11?

Der Artikel 11 befasst sich mit dem sogenannten Leistungsschutzrecht. Damit sollen große Verlage in Schutz genommen werden, die sich vorwiegend darüber ärgern, dass News-Feeds und Suchergebnisse in Suchmaschinen bereits einen Teil des Artikels für neugierige Augen offenbaren. Den meisten Anwendern reichen die Titel sowie die kurzen Ausschnitte der Artikel für eine hinreichende Information. Hierdurch entgingen den Verlagen Erträge, weil sie die Leser bereits vor Betritt ihrer Seiten verlieren und mit ihrer eingebauten Werbung somit nichts verdienen. Hauptverdiener bliebe in so einem Fall die Suchmaschine, weil diese Werbung einblende.

Artikel 11 sieht vor, dass die Plattformen, welche die Texte verlinken, eine Vergütung an die Verlage zu entrichten haben. Internetkonzerne wie Google und Privatpersonen werden sich voraussichtlich nicht darauf einlassen. Ersterer hat bereits angekündigt betroffene Dienste im Falle des Inkrafttretens dieses Artikels einzustellen. Auch viele weitere Dienste wie die Bildersuche könnten stark betroffen sein. Plattformen sollen dazu gezwungen werden, Verträge mit den Rechteinhabern zur Nutzung abzuschließen, was bei dieser Datenmenge unmöglich sein dürfte.

In Spanien ging bereits 2014 ein realer Test dieses Leistungsschutzrechtes nach hinten los und führte dazu, dass die Sichtbarkeit von News drastisch abnahm, die erwünschte Vergütung somit ausblieb und sich die Autoren nicht mehr trauten etwas zu verlinken [3]. News aus zweifelhaften Quellen boomten hingegen, da jene Autoren auf Vergütung und Rechte verzichteten.

Was regelt Artikel 13?

Während die Politiker mit Artikel 11 versuchen die Verlage zu stärken und die FAZ, wie auch viele weitere, Fake News verbreiten, möchten sie mit Artikel 13 erreichen die Schuld der Urheberrechtsverletzer den Plattformen zuzuschieben.

Nach derzeitiger Lage haftet der Nutzer einer Plattform für die eigentliche Tat – die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material. Eine Plattform muss den fragwürdigen Inhalt nach Bekanntwerden einer Urheberrechtsverletzung entfernen und ist erst dann zur Rechenschaft verpflichtet, wenn sie der Löschung nicht nachkommt. Bis die Verletzung dem Rechteverwerter jedoch bekannt werde, sei den Verlagen und Filmproduzenten oftmals eine Menge Geld entgangen.

Künftig sollen auch die Plattformen für den hochgeladenen Inhalt seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Dies soll den Strafverfolgern entgegenkommen, weil sie nicht mehr so umfangreich die wahre Identität der Schuldner in Erfahrung bringen müssen. Das Problem ist leider, dass sich die Plattformen wie YouTube vor möglichen Verstoßen gegen das Urheberrecht schützen müssen, indem sie Upload-Filter einsetzen. Diese Filter sollen Urheberrechtsverletzungen schon beim Hochlade-Vorgang erkennen und Inhalte blockieren, doch wie sollen diese Filter von einem geschützten Inhalt erfahren? Darüber hinaus werden sie oder eine konkrete Umsetzung im geleakten Gesetzestext nicht einmal erwähnt.

Zitat Medienanwalt Christian Solmecke: „Gesetze werden heutzutage streng geheim verabschiedet, damit wir ja nichts davon wissen, woran wir uns halten müssen! Es ist so als würde man von jemanden verlangen in 8 Stunden von Frankfurt nach New York zu gelangen ohne ihm ein Flugzeug zur Fortbewegung vorzuschreiben. Wie soll er denn sonst dahin kommen und dies erfüllen? Es wird auf Upload-Filter hinauslaufen!“

Welche technischen Schwierigkeiten werden erwartet?

Folgendes dürften die wesentlichen Probleme sein:

  • Lizenzvereinbarungen mit allen Rechteinhabern: Damit Upload-Filter einen Inhalt blockieren können, müssen von sämtlichen Rechteinhabern der Welt zunächst sämtliche Blaupausen erworben werden – ihr könnt schon mal anfangen uns all eure privaten Fotos zu schicken, damit wir die blockieren können, sollte jemand versuchen eines davon zu veröffentlichen.
  • Wer kennt wen? Die Rechteinhaber müssen mit allen Plattformen und Webseiten Verträge über sämtliche geschützten Werke schließen.
  • Upload und Speichermangel: Die Blaupausen der geschützten Werke müssen auf Milliarden von Websites – Datei für Datei – hochgeladen werden. So viel kann man gar nicht selber speichern, auch wenn nur „Hashwerte“ (Fingerabdrücke) der Dateien gespeichert würden.
  • Oligopol der Filter-Anbieter: Da der „Privatmann“ nicht in der Lage sein wird eine eigene Filtertechnik zu entwickeln, wird er auf die Angebote der wenigen Marktführer angewiesen sein. Diese wird er wohl teuer lizenzieren müssen. Wie gut, dass wir Googles Filter (genannt „Content ID“) von YouTube in der Vergangenheit mit Milliarden von Videos darauf trainiert haben Urheberrechtsverletzungen zu erkennen – oder auch nicht (immer).
  • DSGVO: Darf ich einfach so auf Fremddienstleister zum Scannen und Filtern zurückgreifen, indem ich die Daten dorthin lade?
  • Kosten eines Filters: Ein weiterer unanfechtbarer Punkt sind die Kosten eines solchen Filters. Google hat für die Entwicklung seines YouTube-Filters ca. 100 Millionen $ gezahlt.
  • Betriebskosten – wer soll die bezahlen? Ein Mehraufwand das Material abzuscannen treibt die Stromkosten erheblich in die Höhe. Ein guter Ansatz gegen den immer angeprangerten Klimawandel.
  • Welche Medientypen? Alle! Texte, Bilder, Videos, etc. Auch Foren die reinen Informationsaustausch ermöglichen werden wohl schließen müssen, weil jemand etwas hochladen könnte, wofür er keine Rechte hat.
  • Dauer der Überprüfung: Bis ein einzelnes Foto mit sämtlichen Fotos, also auch den 99% der uns noch unbekannten Fotos, abgeglichen ist dürften Stunden oder gar Tage vergehen. Diesen essentiellen Punkt hat noch keine mir bekannte Quelle berücksichtigt.
  • Livestreams, Zitate und Meinungseinschränkung: Eine intensive Überprüfung also. Wie soll dies in Echtzeit in einem Livestream gewährleistet werden? Wie soll er Filter einen echten Verstoß von einem Zitat unterscheiden können? Bei manchen Werken sind sich nicht einmal Experten der Urheberschaft  einig, was dann einer gerichtlichen Klärung bedarf. Im Zweifel muss mehr geblockt als zugelassen werden („Overblocking“), wodurch die Meinungsfreiheit deutlich eingeschränkt sein dürfte.
Was denken andere darüber?

Artikel 13: Deswegen ist er nicht praxistauglich! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Das Gesetz, das Reddit & Co. tötet (Artikel 11 & 13)

Artikel 13: Rechtsausschuss gibt OK! Wie gehts jetzt weiter? – RA Christian Solmecke

⭐ Die ZENSURMASCHINE kostet uns die FREIHEIT! Das passiert 2022 (Artikel 13 & 11 kommen) David Cray

Artikel 13 – #NieMehrCDU – Leben wir noch in einer Demokratie ? ( 27.02.2019)

Artikel 11 – Mindestens genau so schlimm wie Artikel 13? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! & Antwort an Hirte, Herwig & FAZ | RA Solmecke

Artikel 13: EU veröffentlicht Lobby-Video & Wikipedia will abschalten – RA Solmecke

No-Gos der Politiker: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Axel Voss habe die Nutzer, die sich an ihn gewendet haben sollen als Bots von Google bezeichnet. Dies habe er rein auf der Grundlage abgeleitet, dass die meisten Emails von Googles Gmail Adresse eingingen. Er habe uns unterstellt, die Texte nicht gelesen zu haben.

[1] Reform bedroht Foren und Lehrmittelangebote im Netz

[2] Urheberrechtsreform: Demo gegen Artikel 13 ein voller Erfolg, Nachrichten heute, 24.02.2019

[3] Spanische News-Seiten spüren das Aus von Google News, Spiegel Online, 17.12.2014

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